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MELDUNG der Haltung von Geflügel und anderen Vögeln

22.02.2023 / News /

§ 6 Geflügelpest-Verordnung besagt, dass die Haltung von Geflügel oder anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln der Behörde binnen einer Woche ab Aufnahme der Haltung zu melden ist.

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